Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Verständigen Sie bitte

  • den zuständigen Arzt! In der Regel ist dies der Gemeindearzt, dann der Arzt, der Bereitschaftsdienst hat. Während der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen verständigen Sie bitte jenen Arzt zur Totenbeschau, der Bereitschaftsdienst hat. Dies können Sie dem jeweiligen Gemeindeblatt oder der Tagespresse entnehmen.

Der Leichnam ist bis zur Totenbeschau am Sterbeort zu belassen.

  • das Bestattungsunternehmen, das für ihren Ort zuständig ist!

  • die Friedhofsverwaltung ihres Wohnortes (oder jener Gemeinde, in der der/die Verstorbene beerdigt werden soll). Für gewöhnlich ist es das Gemeindeamt, sonst wahrscheinlich das Pfarramt.

  • das zuständige Pfarramt (das katholische, das evangelische, ...)

  • den Verein "Abschied in Würde", Telefon 0664 460 64 91

Es ist sicher ein Vorteil für Sie, wenn Sie die notwendigen Telefonnummern für den Ernstfall bereits griffbereit haben.

Beurkundung eines Todesfalls

Zur Beurkundung eines Todesfalls ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunde und die Todesbestätigung aus.

Erforderliche Urkunden:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe durch die Sterbeurkunde des evtl. verstorbenen Ehepartners oder durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meist durch das Bestattungsunternehmen.

Todfallaufnahme

Unter Todfallaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des Verstorbenen zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben.
Für Informationen ist die Verlassenschaftsabteilung des Bezirksgerichtes zuständig.

Pensionsansprüche

Bei einem Todesfall entstehen große Kosten. Die Ausgaben für Grabstätte, für den Bestatter, für die Trauerkleidung, die Gebinde... summieren sich zu einem meist größeren Betrag. Es ist deshalb Ihr Vorteil, wenn Sie sich rasch um Ihre Pensionsansprüche bemühen, wenn überhaupt Ansprüche bestehen.

Ansprechpartner ist die jeweilige Fürsorgeabteilung Ihrer Wohngemeinde. Wenn die Fürsorgeabteilung der Gemeinde Ihnen bei verschiedenen Versicherungen nicht direkt weiterhelfen kann, so werden Sie doch gleich an die richtige Stelle verwiesen.

Errichtung eines Grabmals

Grabmäler bedürfen normalerweise der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Dort erfahren Sie auch die näheren Vorschriften, die bei der Errichtung eines Grabmals zu beachten sind.

Umfassende Auskunft

nach einem Todesfall alles zu berücksichtigen ist, finden Sie auf www.help.gv.at  Dieser Amtshelfer ist in dieser ohnedies sehr schwierigen Zeit eine Erleichterung bei der Erledigung der notwendigen Behördengänge.