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Was ist bei einem Todesfall zu tun? |
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Verständigen Sie bitte |
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Der Leichnam ist bis zur Totenbeschau am Sterbeort zu belassen. |
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Es ist sicher ein Vorteil für Sie, wenn Sie die notwendigen Telefonnummern für den Ernstfall bereits griffbereit haben. |
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Beurkundung eines Todesfalls |
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Zur Beurkundung eines Todesfalls ist das
Standesamt des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunde
und die Todesbestätigung aus.
Erforderliche Urkunden:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe durch
die Sterbeurkunde des evtl. verstorbenen Ehepartners oder durch ein
rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Staatsbürgerschaftsnachweis |
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In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meist durch das Bestattungsunternehmen. |
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Todfallaufnahme |
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Unter Todfallaufnahme versteht man die
Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die
Todfallaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des Verstorbenen
zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die
Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem
beauftragten Notar angeschrieben. |
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Pensionsansprüche |
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Bei einem Todesfall entstehen große Kosten. Die Ausgaben für Grabstätte, für den Bestatter, für die Trauerkleidung, die Gebinde... summieren sich zu einem meist größeren Betrag. Es ist deshalb Ihr Vorteil, wenn Sie sich rasch um Ihre Pensionsansprüche bemühen, wenn überhaupt Ansprüche bestehen. Ansprechpartner ist die jeweilige Fürsorgeabteilung Ihrer Wohngemeinde. Wenn die Fürsorgeabteilung der Gemeinde Ihnen bei verschiedenen Versicherungen nicht direkt weiterhelfen kann, so werden Sie doch gleich an die richtige Stelle verwiesen. |
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Errichtung eines Grabmals |
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Grabmäler bedürfen normalerweise der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Dort erfahren Sie auch die näheren Vorschriften, die bei der Errichtung eines Grabmals zu beachten sind. |
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Umfassende Auskunft |
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nach einem Todesfall alles zu berücksichtigen ist, finden Sie auf www.help.gv.at Dieser Amtshelfer ist in dieser ohnedies sehr schwierigen Zeit eine Erleichterung bei der Erledigung der notwendigen Behördengänge. |
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