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Wer kann »Abschied in Würde« in Anspruch nehmen? |
Was bietet »Abschied in Würde« ?
»Abschied in Würde« übernimmt nicht die Aufgaben eines Bestattungsunternehmens. Tätigkeiten die mit einer Verabschiedung und Bestattung notwendig werden, wie Einsargen, Aufbahrung, Fahrt zum Krematorium, Überführungen, Vorbereitung der Grabstätte, sind nach geltendem Gesetz den offiziellen Bestattungsunternehmen vorbehalten. Sehr wohl aber wird die Tätigkeit von »Abschied in Würde« mit dem jeweiligen Bestatter koordiniert. |