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Was bietet »Abschied in Würde«?
»Abschied in Würde«
übernimmt nicht die Aufgaben eines Bestattungsunternehmens.
Tätigkeiten
die mit einer Verabschiedung und Bestattung notwendig werden, wie Einsargen,
Aufbahrung, Fahrt zum Krematorium, Überführungen, Vorbereitung der Grabstätte,
sind nach geltendem Gesetz den Bestattungsunternehmen vorbehalten. Sehr wohl aber wird die Tätigkeit von »Abschied in Würde« mit dem jeweiligen Bestatter koordiniert.
Gestaltung
einer Trauerfeier
Nach der
Meldung eines Sterbefalles an »Abschied in Würde«
(Telefon 0664-4606491) wird mit den Angehörigen ein Termin für ein Gespräch
vereinbart.
Der
persönliche Nachruf hängt wesentlich von den Angaben der Angehörigen ab. Wenn
die/der Verstorbene keinen Wunsch geäußert hat, bestimmen die Angehörigen den
Ort oder den Raum. Kirchliche Räume können verwendet werden, wenn der
Ortspfarrer dazu die Erlaubnis erteilt.
Der Termin
für die Verabschiedung wird gemeinsam mit dem Bestatter und den Angehörigen
festgelegt.
Für die mit
der Trauerfeier betrauten Ritualleiter ist es wichtig, dass zwischen dem
Trauergespräch mit den Angehörigen und dem Tag der Verabschiedung genügend
Zeit zur Vorbereitung liegt. Die persönliche Gestaltung von Verabschiedung und Beisetzung und der Ablauf der Feier werden im Gespräch mit den Angehörigen vereinbart.
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